In freien Gefechten treffen Kämpfer aller Stile und Kenntnisstände zusammen. Obwohl Unfälle beim Umgang mit Stahlwaffen
nicht vollständig auszuschließen sind, haben sich nachfolgende Regeln bewährt, um das Verletzungsrisiko so klein und den
Spaßfaktor so groß wie möglich zu halten.
Die Regeln werden laufend überarbeitet und den Bedürfnissen der Kämpfer angepasst. In der vorliegenden Form haben sie
automatisch Gültigkeit für alle Veranstaltungen der Kämpferliste. Andere Veranstalter können sie gerne als Anhalt auszugsweise
oder in ihrer Gesamtheit übernehmen.

1. Waffen:
a. Waffen fallen in eine von vier Kategorien:
i. Hiebwaffen: Waffen mit Stahlklingen zu einer oder zwei Händen (Schwert, Langschwert, Axt, Langaxt, Sax,..)
ii. Stangenwaffen: Langwaffen mit Stahlköpfen zu zwei Händen (Speer, Helebarde,..)
iii. Fernkampfwaffen: Bögen und Armbrüste sowie Schleudern
iv. Verbotene Waffen: Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Carbonwaffen sowie Wucht- und Kettenwaffen (Keulen, Flegel,..), Peitschen
b. Erlaubt im Nahkampf sind Hiebwaffen und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante von mindestens 2 mm aufweist
und so abgestumpft ist, das ein Eindringen in Kettengeflecht mit Ringen von 8 mm Innendurchmesser ausgeschlossen ist.
c. Erlaubt im Fernkampf sind Fernkampfwaffen, die die Zugkraft eines 50 lbs -Langbogens nicht überschreiten. Es dürfen nur Pfeile
oder Bolzen genutzt werden, die mit einem Schaumpolsterkopf ausgestattet sind. Der Kopf muss einen Durchmesser von mindestens
50 mm haben und auf einem fest mit dem Schaft verbundenen Kunststoffinnenkern aufbauen. Ein Eindringen der Spitze in die
Augenhöhle und ein Splittern des Schaftes beim Abschuss oder Einschlag muss ausgeschlossen sein. Schleudergeschosse dürfen nicht
schwerer als 80 g sein, dürfen nicht in die Augenhöhle eindringen können und müssen eine Schaumpolster- oder Filzoberfläche
haben (Beispiel: Tennisball).
d. Zugelassene Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.
e. Verbotene Waffen dürfen nicht eingesetzt werden.
2. Rüstungen und Ausstattung:
a. Der Mindestrüstungsschutz im Nahkampf besteht aus gepolsterten Handschuhen und Kopfschutz. Der Mindestkopfschutz ist eine
unterpolsterte Kettenhaube oder ein eisenverstärkter Lederhelm. Kämpfer, die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, dürfen am
Nahkampf nicht teilnehmen.
b. Körperschutz, besonders Schutz der Unterarme und Gelenke, wird dringend empfohlen!
c. Verboten sind Schilde und Rüstungen mit Dornen oder scharfen Kanten.
d. Gefährliche Gegenstände (Messer,..) dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
3. Verhalten:
a. Erlaubt sind Schläge mit Hiebwaffen zum Schild und Körper.
b. Nicht erlaubt sind Stiche mit Hiebwaffen auf die obere Hälfte des Schildes und zum Körper sowie Schläge und Stiche zum Kopf oder Hals.
c. Erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die untere Hälfte des Schildes oder den Körper unterhalb des Brustbeins,
wenn die Waffe abwärts geführt wird.
d. Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die obere Hälfte des Schildes, zum Kopf, Hals oder auf den Körper
oberhalb des Brustbeins, sowie das Führen der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag).
e. Erlaubt sind gezielte Schüsse mit Fernkampfwaffen auf den Schild und den Körper unterhalb des Brustbein.
f. Körpereinsatz zum direkten Angriff (Tritte, Faustschläge,..) ist nicht erlaubt.
g. Der Einsatz von gefährlichen Gegenständen (Fußangeln,..) ist nicht erlaubt.
h. Die Teilnahme an einem Gefecht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.
i. Faires Verhalten ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!
j. Angriffe auf Fernkämpfer, die den Mindestrüstungsschutz nicht tragen sind anzudeuten.
k. Nichtkämpfer werden nicht bekämpft.
4. Sonstiges:
a. Die Sicherheit der Waffen und Ausrüstung wird durch Kontrollen gewährleistet.
b. Erste Hilfe Ausstattung muss vor Ort sein. Jeder Kämpfer soll ausgebildeter Ersthelfer sein.
c. Minderjährige Kämpfer bedürfen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
d. Anordnungen der Kampfrichter ist unbedingt Folge zu leisten.
e. Der Veranstalter hat das Hausrecht.
f. Der Kämpfer muss seine Eignung an der Waffe, durch eine Prüfung vor Ort nachweisen.
g. Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht gefährdet werden.
h. Eine Trefferregelung ist nicht Bestandteil der Schlachtregeln und ist gesondert abzustimmen.
Diese Regeln gelten dem Schutz und dem partnerschaftlichen Miteinander der Kämpfer und Nichtkämpfer im freien Gefecht.
Der Codex Belli muss, wenn er als Regelwerk für eine Veranstaltung angewandt wird, öffentlich einsehbar sein und möglichst
jedem Kämpfer schriftlich ausgehändigt werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Gültigkeit dieser Regeln bekannt
gemacht wird.
Train hard, fight easy!
© Kämpferliste 2002 / Tim Schneider 1999 Vervielfältigung zu nicht kommerziellen Zwecken erwünscht!
Codex Belli
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Man muss dazu sagen dass diese Regeln mittlerweile veraltet sind.
Sie wurden durch neue Regelwerke ersetzt. Leider werden diese meist nur mündlich
für die jeweilige Veranstaltung festgelegt.